Übereinstimmungen zwischen Halbmodalen und Modalverben
Die Halbmodale zeigen Übereinstimmungen mit den Modalverben in Bezug auf:
- Valenzübertragung
- Möglichkeit der Passivierung des Vollverbs
- topologische Eigenschaften
- Einschränkungen in Formenparadigma
Valenzübertragung
Halbmodale haben keinen eigenen Valenzrahmen, sondern übertragen den des zu-Infinitivs auf den gesamten Verbalkomplex (Merkmal 4 der Modalverben, vgl. Valenzübertragung und Konversion). Man vergleiche jeweils:
(1a) Dass ich heute nicht kommen kann, leuchtete ihm ein.
(2a) Die Krise in Argentinien weitet sich aus.
(3a) Die Filme von Kieslowski gehen schlecht aus.
Allerdings bringt scheinen zuweilen ein fakultatives Dativkomplement zusätzlich mit ein:
Durch die Valenzübertragung kann es auch dazu kommen, dass im Satz mit scheinen oder pflegen als Halbmodal Komplemente erscheinen, die beim gleichen Verb im Vollverbgebrauch nicht zugelassen sind. So sind bereits ein Subjunktorsatz wie in (1) und ein unpersönliches Subjekt wie in (3) bei scheinen bzw. pflegen als Vollverben nicht zugelassen, vgl.:
Das Fehlen eines eigenen Valenzrahmens wird besonders deutlich bei Infinitiven ohne Subjekt, aber mit dativischem oder akkusativischem letztzubindendem Komplement:
Passiv des Vollverbs
Ebenso wie Modalverben lassen Halbmodale jede beim eingebetteten Vollverb mögliche Passivvariante zu:
Dabei sind bei drohen werden-Passiv-Konstruktionen mit Subjekt (vgl. auch Zweitakt-Passiv) nur dann synonym mit entsprechenden Aktivsätzen, wenn drohen als Halbmodal verwendet wird:
(10a) Die Arbeiter drohten von der Regierung unterdrückt zu werden.
Wird drohen als Vollverb verwendet, gibt es nur ein subjektloses werden-Passiv (vgl. auch Eintakt-Passiv).
(10c) Von der Regierung wurde gedroht, die Arbeiter zu unterdrücken.
Topologische Eigenschaften
Ebenso wie Modalverben verbinden sich Halbmodale mit dem Infinitiv in kohärenter Konstruktion. Im Subjunktorsatz steht der zu-Infinitiv links vom Halbmodal, und zwar bei scheinen und pflegen ausschließlich, bei drohen kann er auch rechts vom Halbmodal stehen, hier ist also auch inkohärenter Gebrauch möglich:
(11b) ... weil die Wunde noch immer drohte, sich zu verschlimmern.
Deutlicher noch:
Einschränkungen im Formenparadigma
Ebenso wie bei Modalverben ist der Gebrauch des Partizip Perfekt bei Halbmodalen in der Regel ausgeschlossen:
Immerhin möglich erscheint aber: