Funktionstypen kommunikativer Ausdruckseinheiten
Man könnte die Bestimmung von Funktionstypen kommunikativer Ausdruckseinheiten für entbehrlich halten und den verschiedenen Formtypen einschlägige Sprechhandlungsmuster zuordnen, um so das illokutive Potenzial von Formtypen direkt zu bestimmen. So könnte etwa das illokutive Potenzial von Aussagesätzen bestimmt werden durch Zuordnung einer Klasse von Sprechhandlungstypen wie
Antworten, Aussagen, Behaupten, Bemerken, Berichten, Beschreiben, Definieren, Einwenden, Erklären, Erläutern, Feststellen, Klarstellen, Kommentieren, Mitteilen, Unterstellen, Versichern, Versprechen, Vorwerfen, Zusagen
Unter grammatischem Aspekt bilden solche Sprechhandlungen eine Äquivalenzklasse, weil sie mit kommunikativen Ausdruckseinheiten gleicher Formtypen zu realisieren sind. Solche Zuordnungen bleiben jedoch unbefriedigend,
- weil die verwendeten Sprechhandlungskategorien als interpretative pragmatische Kategorien jeweils in Abhängigkeit vom Beschreibungsinteresse unterschiedlich gefasst werden und für eine Klassifikation keinen grammatisch zu begründenden Anhaltspunkt bieten,
- weil mit reiner Aufzählung nichts erklärt wird, insbesondere nicht, auf welche semantischen oder pragmatischen Gemeinsamkeiten sich die Bildung solcher Äquivalenzklassen stützen könnte.
Fragen wie Kann Verberststellung oder fallendes Grenztonmuster mit einer bestimmten typübergreifenden Eigenschaft in Zusammenhang gebracht werden? geraten damit gar nicht ins Blickfeld.
Die Bestimmung der Funktionstypen muss deshalb so gehalten sein, dass sich das illokutive Potenzial entsprechender Formtypen daraus ableiten lässt. Dazu muss die semantische Beschreibung von Satztyp- und Formtypbedeutungen über das aussagenlogische Format hinausgehen und einbeziehen, in welcher jeweils spezifischen Weise Sprechhandlungen in unser Wissen und Handeln eingreifen.
Um Satztypbedeutungen zu erfassen, sind grundlegende Eigenschaften des jeweils aufgerufenen Wissens - ihre Wissensqualität - zu bestimmen. Dabei sind zwei Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
- Wissensstatus: Welche Wissensbestände sind angesprochen? Handelt es sich um Wissen hinsichtlich dessen, was der Fall ist, oder um Wissen hinsichtlich dessen, was sein soll?
- Verbindlichkeitsqualität: Wird ein Anspruch auf Geltung eingebracht oder nicht?
Siehe weiter Wissensqualität und Modus.