Statusrektion

Definition

Statusrektion bezeichnet die Relation zwischen verschiedenen Verbformen innerhalb eines Satzes dergestalt, dass die jeweils übergeordnete Verbform den Status der jeweils untergeordneten bestimmt.

Erläuterungen

Ähnlich wie Verben, die Nomina in bestimmten Kasus verlangen (Kasusrektion), verlangen bestimmte Verben eine infinite Verbform in einem bestimmten Status. Dabei ist nach Wöllstein 2014, S. 59 die Fähigkeit, "bestimmte Status zu regieren, [...] eine idiosynkratische Eigenschaft eines Verbs [...]".

Die lineare Abfolge der durch Statusrektion verbundenen Verbformen in der rechten Satzklammer ist in der Regel der Statusrektionsrichtung entgegengesetzt. In (4) regiert das finite Modalverb will den Infinitiv des Hilfsverbs haben. Der Infinitiv des Hilfsverbs regiert wiederum das Partizip II des Vollverbs wissen.

Beispiele

  1. Er kann/will/möchte kommen.
  2. Er plant zu kommen.
  3. Er hat/wird gekrönt.
    Er wird krönen.
  4. ... weil sie die Antwort gewusst haben will.

Hinweise

Die Reihenfolge der durch Statusrektion verbundenen Verformen entspricht im Falle der Oberfeldöffnung, also der Besetzung des Oberfelds durch die finite Verbform, nicht der oben beschriebenen.

Andere Bezeichnungen

Infinitivrektion

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