Pertinenzdativ

Definition

Der Pertinenzdativ gehört zu der Gruppe der Freien Dative.

Erläuterungen

Mit dem Pertinenzdativ wird eine enge Zugehörigkeit einer Person zu einem Körperteil (a+b), einem Kleidungsstück (c) oder einem wichtigen persönlichen Gegenstand (d) ausgedrückt. Das der Person Zugeordnete hat im Satz die syntaktische Funktion des Subjekts (1), des Akkusativkomplements (2) oder des Adverbialkomplements (3).

Beispiele

  1. Dem Fußballspieler tut das Knie weh.
  2. Sie hatte ihm völlig den Kopf verdreht.
  3. Der Schweinebraten liegt mir im Magen.

Korpusbelege

a   Ja, antworten die Kritiker, aber die massive Werbung wäscht dem Verbraucher gewissermaßen das Gehirn, so dass er geradezu Gummibärchen kaufen muss. (Braunschweiger Zeitung, 14.03.2012)
b   Ihr Gesicht ist stark angeschwollen, die Augen kaum noch erkennbar, Blut läuft ihr aus der Nase. (Die Rheinpfalz, 24.07.2015)
c   Mit den Worten „Du bist also das brave Kind“ hebt die Ärztin den kleinen Jungen vorsichtig hoch und zieht ihm die Jacke aus. (Die Rheinpfalz, 13.12.2013)
d   Prompt fällt dem Bräutigam der Ring auf den Boden. Mit nervösen Menschen hat Julia Wendel ständig zu tun. (Nürnberger Nachrichten, 09.12.2014)

Hinweise

Andere Grammatiken – z. B. die Grammatik der deutschen Sprache – werten den Pertinenzdativ nicht als einen Freien Dativ, sondern als ein vom Vollverb abhängiges (fakultatives) Komplement.

Andere Bezeichnungen

Possessivdativ, Possessiver Dativ, Zugehörigkeitsdativ

Übersetzungen

datif d'appartenance (französisch), dativo di pertinenza (italienisch), dativus possessivus (latein), dativus possessoris (latein), (pertinensdativ) (norwegisch), celownik dzierżawczy (polnisch), dativus possessivus (ungarisch)

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