Appositionen
Appositionen sind Nominalphrasen, die postnominal als Supplemente einer Nominalphrase eingesetzt werden können, mit der sie meist in Numerus und Kasus übereinstimmen.
Appositionen - daher ihre Bezeichnung - wirken stets appositiv, d.h. nicht-restriktiv. Sie unterscheiden sich darin von Namensbestandteilen wie
Wilhelm der Eroberer
Heinrich der Achte
die restriktiv zu interpretieren sind.
Einige Beispiele von Appositionen - noch ohne Berücksichtigung der Einschränkung:
(Spiegel, 27.6.1994, 126)
(Berliner Zeitung, 23.01.1998, S. 14)
(Berliner Zeitung, 21.01.1998, S. 11)
Bei pluralischen Kopfnomina kann die Apposition im Singular gehalten sein:
Die Einschränkung bezüglich des Kasus betrifft die Tendenz, Appositionen in den Nominativ als eine Art "Nullkasus" zu setzen:
(Frankfurter Rundschau, 028.11.1997, S. 24)
oder aber - bei "obliquen Kasus" - die Apposition dativisch zu markieren:
(Spiegel, 27.6.1994, 123)
(Berliner Zeitung, 27.10.1997, S. 6)
Wie ein falsch gelandeter Raumkörper steckt das Riesenlokal im Basement
des Eurotowers, einem der 44 Frankfurter
Turmbauten.
[Berliner Zeitung,
10.10.1997, S. I]
Mit dem seriösen,
sorgfältigen und dennoch ungeheuer spannenden Film Michael Grambergs über
den "Fall Brühne", einem besonders dramatischen und
besonders traurigen Beispiel des Justizversagens, begann die ARD ihre
neue Reihe "Die großen Kriminalfälle".
[Berliner Zeitung, 13.05.2000, S. 20]
Bermerkenswert ist die - durchaus regelgemäße - Verwendung des Genitivs bei einer Apposition zu einer von-Präpositionalphrase:
(Mannheimer Morgen, 21.08.1989, Die Munnemer feiern zünftig)
Obligatorisch ist ein - inkongruenter - Nominativ, wenn als Apposition ein artikelloser Singular eingesetzt wird:
(Berliner Zeitung, 08.01.2000, S. 14)
versus
versus
Im Plural kann Kasuskongruenz eintreten:
Von seiner syntaktischen Ausgestaltung her entspricht das Paar Nominalphrase - Apposition dem Paar Subjekt - Prädikativkomplement:
Singularische individuen- oder substanzbezeichnende Bezugs-Nominalphrasen bedingen singularische Appositionen (Max, der Käfer; Blut, ein ganz besonderer Saft) oder eine Koordination von singularischen Nominalphrasen wie in Wolfgang, mein Freund und dein Vater, wobei beide nominalen Prädikatsausdrücke zur Charakterisierung desselben Gegenstandes dienen.
Pluralische, koordinierte oder singularische kollektivbezeichnende Bezugs-Nominalphrasen können unterschiedslos mit pluralischen, koordinierten oder singularischen kollektivbezeichnenden NP als Appositionen kombiniert werden:
Atze und Ede, zwei alte Bekannte der Polizei,
ein fröhliches Völkchen, Freunde oder Bekannte des Hochzeitspaares,
Erika und Gernot, unser Hochzeitspaar,
Besonders deutlich wird die prädikative Struktur der Apposition, wo zu der appositiven Nominalphrase ein Ausdruck hinzutritt, der im entsprechenden prädikativen Satz adverbiales Supplement wäre:
Jupp und Ede, sicher alte Bekannte der Polizei
Auch aus der Nominalphrase dislozierbare quantifizierende Ausdrücke wie beide, jeder, alle, keiner können bei pluralischer Bezugs-Nominalphrase zu Appositionen hinzutreten:
(Berliner Zeitung, 16.02.1998, S. 18)
(Berliner Zeitung, 28.08.1999, S. 9)
Eine explizit prädikative Umschreibung könnte hier lauten:
Kasusanpassung ist bei quantifizierenden Ausdrücken völlig ungrammatisch:
Appositionen stehen in der Regel am rechten Rand einer Nominalphrase, was ihrem Status als Modifikator entspricht, der auf die Nominalphrase insgesamt bezogen ist. Sie folgen also auf die nachgestellten Komplemente und Supplemente zum Kopfnomen, die mit im Skopus der Apposition liegen. Selbst Relativsätze zum Kopfnomen werden vor die Apposition gestellt. Bei einer Stellung nach der Apposition hingegen wird die Apposition selbst Bezugs-Nominalphrase für den Relativsatz:
versus
Appositionen können auch extraponiert im Nachfeld erscheinen:
(TPM, 178)
versus