Finalsätze
Finale Verhältnisse sind konditional fundiert. Allerdings wird hier nicht allein mit Regularitäten argumentiert, sondern auch mit dem Erwünschtsein oder Erforderlichsein von Sachverhalten, die durch Handeln gemäß bestimmter Regularitäten herbeigeführt werden können. Finale Verhältnisse können dabei eine extrasubjektiv-volitive wie in (1) oder eine intrasubjektiv-volitive Struktur wie in (2) haben:
Für beide Strukturen bildet den Ausgangspunkt die allgemeine Regularität: 'Wenn jemand arbeitet, dann verdient er'. Im Finalgefüge liefert allerdings der Obersatzrest die Voraussetzung, das Antezedens, und der Nebensatz die Folge, das Konsequens. Der Nebensatz ist immer nicht-faktisch, denn er bezieht sich auf das jeweils zur Ereigniszeit des Hauptsatzes nur Gewollte.
Der wichtigste finale Subjunktor ist damit. Daneben wird, vor allem umgangssprachlich, dass verwendet. Das eher veraltete auf dass findet sich heute überwiegend, wo eine spezielle Stilwirkung erreicht werden soll (die Verweise führen zu den Artikeln des grammatischen Wörterbuchs mit entsprechenden Beispielen und Belegen).
Im Nebensatz kann auch - den volitiven Aspekt betonend - das Modalverb sollen, gelegentlich auch mögen gebraucht werden:
(4) - dein Großvater unterschlug der Welt und seinem Enkelkind die Leiche, damit sich die Nachwelt und das Enkelkind noch lange mit ihm befassen mögen. (LGB, 29)
Wie die übrigen Verhältnissätze können Finalsätze auch moduskommentierend verwendet werden:
Der damit-Satz in (5) erscheint im linken Außenfeld.
Finalsätze kommutieren mit Infinitivkonstruktionen mit um ... zu, z. B.:
(6a) Peter arbeitet, um Geld zu verdienen.