Charakterisierung hinsichtlich Anweisung, Forderung, Bitte oder Erlaubnis
Die Prädikate dieser Klasse sind zu einem guten Teil dieselben wie jene, die zur Charakterisierung hinsichtlich verbaler Interaktion zu verwenden sind, da Handlungen wie Anweisen oder Bitten als kommunikative Handlungen realisiert werden. Der Unterschied liegt eher im Aspekt als in der Extension beider Klassen. Hier wird auf die Wirkung abgehoben, dort auf die Handlung, mit der sie zu erzielen ist.
Im Übrigen stellen Kreuzklassifikationen kein Problem dar: Da mit der Klassifikation keinerlei Anspruch auf Abbildung vorgefundener exklusiver Klassen verbunden ist, stört es nicht, wenn ein und dasselbe Prädikat unter verschiedenen Aspekten erfasst wird.
(Lenz 1968, 84)
Der in letzter Instanz angerufene Oberste Gerichtshof zweifelte an der Anwendung der EU-Markenpiraterieverordnung in diesem Fall und bat den EuGH um eine Vorabentscheidung.
(Berliner Zeitung 7.4.2000, 35)
Mit der Begründung, das niedersächsische Gesetz enthalte eine höhere Eingriffsschwelle für nachrichtendienstliche Mittel als die Verfassungsschutzgesetze anderer Länder, untersagten die Lüneburger Richter es jetzt dem Land Niedersachsen weiterhin, bei der Beobachtung der "Republikaner" Geheimdienstmethoden anzuwenden.
(die tageszeitung 24.9.1993, 5)
Die 7.Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Bundesregierung an, den Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte in Europa "unverzüglich" davon in Kenntnis zu setzen, daß die Stationierung nicht stattfinden könne.
(die tageszeitung 27.8.1988, 2)
Und die Geschäftsführung der Kammer gab jetzt Anweisung, sämtliche Planungen für Konzerte, Ausstellungen und Projekte vorerst einzustellen.
(die tageszeitung 20.4.1996, 35)
Ebermanns Wahl steht dafür, daß der Fraktions-Minderheit eine eigenständige Vertretung von der Mehrheit zugestanden wird.
(die tageszeitung 6.2.1987, 4)
Er gestattete ihr einen kurzen Blick in den Koffer - und Patrizia F. sah bündelweise Tausendernoten.
(Züricher Tagesanzeiger 3.6.1998, 21)