Praverbfugungen sind morphologisch komplexe Verben, die aus einem einfachen oder prafigierten Vollverb und einem Praverb unterschiedlicher Wortart bestehen.
Praverbfugungen treten nur im Infinitiv (1/a), als Partizip (2/b) und finit in Verbletztsatzen (3/c) als zusammengeschriebenes Wort auf, in finiter Form stehen sie in Verberstsatzen (4/d) und Verbzweitsatzen (5/e) getrennt und bilden Satzklammern.
Praverbfugungen stehen an der Grenze zwischen Wortbildung und Syntax, da bei einer Distanzstellung von Praverb und Vollverb nicht mehr von einer Worteinheit ausgegangen werden kann.
Den Wortakzent in Praverbfugungen tragt das Praverb.
| a | Abstreiten kann der Konsument seine mundliche Zustimmung auch nicht, weil die Anrufe aufgenommen werden. | (Niederosterreichische Nachrichten, 09.02.2010) |
| b | Noch vor einer Woche hatte der 37-Jahrige jeglichen Betrug abgestritten. | (Hannoversche Allgemeine, 29.01.2013) |
| c | Zu seinen Motiven kann die Polizei nichts sagen, weil er selbst alles abstreitet. | (Nurnberger Nachrichten, 05.10.2009) |
| d | Dr. Till Steffen GAL: Streiten Sie das doch nicht ab. Das Datum haben wir doch gelesen in den Akten! | (Protokoll der Sitzung des Parlaments Hamburgische Burgerschaft am 14.09.2005) |
| e | Bei der weiteren Befragung stritten die Verdachtigen jedoch ab, das Metall gestohlen zu haben. | (Burgenlandische Volkszeitung, 10.07.2014) |
Die Bezeichnung Praverbfugung geht auf die Systematische Grammatik zuruck, in anderen Grammatiken werden diese Formen auch als Partikelverben bezeichnet.
Im Gegensatz zu den Praverbgefugen ist das Prafix der Prafixverben nicht abtrennbar. Der Wortakzent liegt bei den Prafixverben auf dem Verbstamm.
Distanzkompositum, Partikelverb, trennbares Verb, zusammengesetztes Verb, zweiteiliges Verb