Präverbfügungen sind morphologisch komplexe Verben, die aus einem einfachen oder präfigierten Vollverb und einem Präverb unterschiedlicher Wortart bestehen.
Präverbfügungen treten nur im Infinitiv (1/a), als Partizip (2/b) und finit in Verbletztsätzen (3/c) als zusammengeschriebenes Wort auf, in finiter Form stehen sie in Verberstsätzen (4/d) und Verbzweitsätzen (5/e) getrennt und bilden Satzklammern.
Präverbfügungen stehen an der Grenze zwischen Wortbildung und Syntax, da bei einer Distanzstellung von Präverb und Vollverb nicht mehr von einer Worteinheit ausgegangen werden kann.
Den Wortakzent in Präverbfügungen trägt das Präverb.
a | Abstreiten kann der Konsument seine mündliche Zustimmung auch nicht, weil die Anrufe aufgenommen werden. | (Niederösterreichische Nachrichten, 09.02.2010) |
b | Noch vor einer Woche hatte der 37-Jährige jeglichen Betrug abgestritten. | (Hannoversche Allgemeine, 29.01.2013) |
c | Zu seinen Motiven kann die Polizei nichts sagen, weil er selbst alles abstreitet. | (Nürnberger Nachrichten, 05.10.2009) |
d | Dr. Till Steffen GAL: Streiten Sie das doch nicht ab. Das Datum haben wir doch gelesen in den Akten! | (Protokoll der Sitzung des Parlaments Hamburgische Bürgerschaft am 14.09.2005) |
e | Bei der weiteren Befragung stritten die Verdächtigen jedoch ab, das Metall gestohlen zu haben. | (Burgenländische Volkszeitung, 10.07.2014) |
Die Bezeichnung Präverbfügung geht auf die Systematische Grammatik zurück, in anderen Grammatiken werden diese Formen auch als Partikelverben bezeichnet.
Im Gegensatz zu den Präverbgefügen ist das Präfix der Präfixverben nicht abtrennbar. Der Wortakzent liegt bei den Präfixverben auf dem Verbstamm.
Distanzkompositum, Partikelverb, trennbares Verb, zusammengesetztes Verb, zweiteiliges Verb