Zur Bedeutung von Attributsatzen
Mit der Verwendung von Satzen als Attributen in Nominalphrasen wird es moglich, neben Eigenschaften von und Beziehungen zwischen Gegenstanden auch Beschreibungen von Ereignissen, Zustanden und sonstigen Sachverhalten zur Verfeinerung von Gegenstandsentwurfen zu nutzen oder zu diesen zusatzlich "Hintergrundinformationen" zu liefern. So kann etwa der Umstand, dass sich etwas Bestimmtes ereignet hat, herangezogen werden, um genauer zu bestimmen, wovon die Rede ist:
(Tiroler Tageszeitung, 29.08.1996, Brandbekampfung in Eisenbahntunnels)
(Berliner Zeitung, 09.01.1999, S. 22)
Auch Bestimmungen von Zeitpunkten oder Zeitraumen konnen mit Hilfe geeigneter Attributsatze prazisiert werden:
(Frankfurter Rundschau, 19.06.1998, S. 27)
(die tageszeitung, 09.10.1996, S. 16-17)
Zwei Beispiele von "Hintergrundinformation" in Form von Attributsatzen:
(Berliner Zeitung, 24.12.1999, S. VIII)
(die tageszeitung, 16.10.1992, S. 11)
Bestimmende Faktoren
Attributsatze ? schon formal betrachtet keine einheitliche Klasse ? konnen dabei verschieden geartete Beitrage zur Bedeutung der erweiterten Phrasen leisten. Welcher Art ihr Bedeutungsbeitrag jeweils sein kann, hangt entscheidend davon ab, in welcher semantischen Beziehung der Attributsatz zu der Nominalphrase steht, zu der er hinzutritt, und dabei insbesondere zu dem Nomen, das den Kopf dieser Phrase bildet. Dies wiederum ist abhangig von
- dem Typ des Attributsatzes
- der Beschaffenheit der Phrase, die als Basis dient
- der Kontext, in dem die Basisphrase auftritt
Zum Typ des Attributsatzes
In Frage kommen dafur prinzipiell diese Satztypen:
Relativsatze | - | Beispiele |
Dass-Satze | - | Beispiele |
Ob-Satze | - | Beispiele |
Adverbialsatze | - | Beispiele |
W-Fragesatze | - | Beispiele |
Verbzweitsatze | - | Beispiele |
Verberstsatze | - | Beispiele |
Bestimmte Typen von Attributsatzen konnen zu beliebigen Nominalphrasen hinzutreten, andere Typen sind nur in Verbindung mit Nomina bestimmter semantischer Klassen sinnvoll zu verwenden. Wieder andere konnen in verschiedenen semantischen Funktionen eingesetzt werden, wobei sie in der einen Funktion mit beliebigen Kopfnomina verbunden werden konnen, in der anderen jedoch nur mit Nomina bestimmter semantischer Klassen.
Zur Beschaffenheit der Phrase, die als Basis dient
Seitens der Basisphrase sind zwei Faktoren besonders zu beachten:
- die Bestimmtheit oder Unbestimmtheit des Gegenstands, den sie entwirft ? technisch gesprochen: den sie denotiert
Entwirft bereits die Basisphrase einen bestimmten Gegenstand, wirkt sich ein Attributsatz ? nicht anders als sonstige Attribute ? anders auf die Bedeutung der erweiterten Phrase aus als dort, wo der Gegenstand noch unbestimmt blieb:
Hintergrundinformation
(Neue Kronen-Zeitung, 08.08.1994, S. 12)
Einschrankung
(Berliner Zeitung, 31.12.1998, S. VI)
- die Wahl des Kopfnomens
Nomina, mit denen Handlungen, Zustande oder Ereignisse zu bezeichnen sind, verhalten sich im Hinblick auf mogliche Attributionen partiell anders als solche, mit denen konkrete Gegenstande zu bezeichnen sind, wobei auch Personen, Tiere und Pflanzen als Gegenstande zu gelten haben.
Zum Kontext, in dem die Basisphrase auftritt
Ob eine Basisphrase einen eindeutig bestimmten Gegenstand entwirft oder nicht, hangt in bestimmten Fallen davon ab, in welchen Kontext sie gestellt wird.
- Tritt als Basisphrase ein Eigenname auf,
dann ist der Gegenstand damit bereits eindeutig bestimmt. Dasselbe gilt ? bei korrektem
Sprachgebrauch ? fur Nominalphrasen, die mit dem Demonstrativ-Artikeln dies- oder mit einem Possessiv-Artikel eingeleitet werden, denn dabei
wird auf bereits Bestimmtes Bezug genommen, bzw. bereits Bestimmtes ? der Besitzer ?
genutzt, um sonst Unbestimmtes eindeutig zu machen:
Sie beschlossen einstimmig, die Gesamtsumme von 300 Millionen in zwei Tranchen auszuzahlen und nur den EIB-Kredit schon Ende August freizugeben. Die zweite Tranche, ein Zuschuss von 75 Millionen Euro an die jugoslawische Zentralbank, soll dagegen erst im November flie?en. Dieses Geld, das die Notenbank dann der serbischen Regierung ausleihen konnte, damit diese die allerdringendsten Ausgaben bestreitet, kommt zu spat.
(Berliner Zeitung, 23.07.2001, S. 4)
Seit Jahr und Tag bemuhten sich die Klingenbacher Verantwortlichen vergeblich, ihren "verlorenen Sohn" Sascha Kalss aus Eisenstadt heimzulotsen, die neuen Ubertrittsregelungen im Amateurfu?ball machen es moglich: Kalss unterschrieb fur seinen Stammklub, dem er, da er alter als 24 Jahre ist, keinen Groschen Ablose kostet . . .
(Neue Kronen-Zeitung, 01.07.1997, Erster Transfer zum Nulltarif: Klingenbach holt "Vertragsamateur") - Jede weitere Information, die in Form eines Attributsatzes zu solchen Gegenstanden gegeben wird, kann dann nur den Charakter eines Zusatzes haben, der ? sofern er zutreffend ist ? unser Wissen uber diese Gegenstande erweitert.
- Nominalphrasen, die mit einem indefiniten (unbestimmten) Artikel eingeleitet werden, bestimmen Gegenstande nicht eindeutig und daran andert sich auch nichts, wenn die Phrasen mittels Attributsatzen erweitert werden. Jede Information, die in Form eines Attributsatzes zu einer solchen Phrase hinzugefugt wird, wirkt jedoch restriktiv, denn sie fuhrt unausweichlich zu einer Einschrankung des Bereichs der Gegenstande, auf die zutreffen kann, was mit der Phrase ausgefuhrt wird.
- Bei Nominalphrasen, die mit definitem (bestimmten) Artikel oder dem Demonstrativ-Artikel derselb- eingeleitet werden, ist zu berucksichtigen, ob der Gegenstand bereits eingefuhrt wurde oder erst mit der gegebenen Nominalphrase eingefuhrt wird. Wurde er bereits eingefuhrt, ist er insofern als bestimmt zu betrachten, als er eben dieser eingefuhrte Gegenstand ist. Weitere Information zu diesem Gegenstand wirkt deshalb nur als Erweiterung und nicht einschrankend. Wurden hingegen zunachst mehrere gleich geartete Gegenstande eingefuhrt, von denen in der Folge einer in Form einer Nominalphrase aufgegriffen werden soll, die mit einem definiten Artikel eingeleitet wird, dann dient ein hinzugefugter Attributsatz dazu, eine Einschrankung vorzunehmen, die hinreichen sollte, um den Gegenstand eindeutig zu bestimmen.
Wissen, wovon die Rede ist, hei?t nicht unbedingt, in der Lage sein, den Gegenstand in der Welt ? zumindest prinzipiell ? identifizieren zu konnen. Das lasst sich an einem einfachen Beispiel zeigen:
Semantische Beziehungen zwischen Basisphrase und Attributsatz
Attributsatze konnen grundsatzlich in einer dieser semantischen Beziehungen zu der Phrase stehen, der sie hinzugefugt werden:
- Sie konnen den Status einer Einschrankung (Restriktion) haben.
- Sie konnen den Status einer Hintergrundinformation (Apposition) zu dem mit der Basisphrase bestimmten Gegenstand haben.
- Sie konnen den Status eines Arguments haben, auf das zwecks Klassifikation angewandt wird, was die Basisphrase zum Ausdruck bringt.
Attributsatze mit dem Status einer Einschrankung
Attributsatze konnen den Status einer Einschrankung oder Restriktion haben, die auf Gegenstandsentwurfe angewandt wird, wie sie mit dem Kopfnomen und eventuell bereits damit verrechneten anderen Attributen vorgenommen wurden. Syntaktisch gesehen handelt es sich dabei um Supplemente zum Kopf der Phrase und nicht etwa zu der Phrase insgesamt. Semantisch gesehen, bewirken Attributsatze mit diesem Status eine Reduktion der Extension (Ausdehnung oder Menge) dessen, was mit der Phrase zutreffend charakterisiert werden kann. Diese Art der semantischen Beziehung liegt etwa bei den markierten Phrasen in folgenden, formal ganz verschiedenartigen Satzen vor:
(Stefan Siller, in: SWR1, Leute, April 2006)
(Ralf Caspary, in: SWR2, Wissen. Das Ich und sein Gehirn, 20. 7. 2006)
(www.pcwelt.de/forum/praxis/157929-wohnen-wie-bill-gates.html - gefunden am 1. 9. 2006)
(die tageszeitung, 13.06.1987, S. 1-2)
(Zuricher Tagesanzeiger, 27.11.1996, S. 5)
(Prof. Dr. Hanns Ruder, in: SWR1 Leute, Juli 2006)
(Berliner Morgenpost, 02.05.99, S. 34)
(Die Presse, 28.10.1995, Kurz kritisiert...)
(die tageszeitung, 31.03.1992, S. 19)
Ein Blick auf die Beispiele zeigt, dass als Attributsatze mit dem Status einer Einschrankung Relativsatze, Adverbialsatze, Verbzweitsatze und Dass-Satze in Frage kommen. Tatsachlich konnen auch nur Satze dieser Art mit dieser semantischen Funktion in Nominalphrasen auftreten.
Eine detaillierte Betrachtung inhaltlicher Aspekte moglicher Attributionen zeigt, dass fur Attributsatze mit dem Status einer Einschrankung nahezu das gesamte Spektrum dessen in Frage kommt, was auf der Ebene des Diktums an Pradikatsspezifikationen, Propositionsspezifikationen, Geltungsspezifikationen und Geltungsrestriktionen als Supplementsatz zu formulieren ist. Ausgenommen ist lediglich die Negation, die auch dort nicht als Supplementsatz zu realisieren ist.
Einer Pradikatsspezifikation entsprechend:
(die tageszeitung, 29.06.1990, S. 21)
Einer Propositionsspezifikation entsprechend:
(die tageszeitung, 05.10.1988, S. 14)
(St. Galler Tagblatt, 25.07.2000, "Ein Haus erzahlt Dorfgeschichte")
Einer Kausalspezifikation entsprechend:
(Frankfurter Allgemeine, 1995)
Einer Finalspezifikation entsprechend:
(Vorarlberger Nachrichten, 20.02.1999, "Wartet 2000 das digitale Desaster?")
Einer Durativspezifikation entsprechend:
(die tageszeitung, 06.02.2003, S. 22)
(Kleine Zeitung, 16.10.1996, "Gute Besserung!")
Einer Frequenzspezifikation entsprechend:
(Mannheimer Morgen, 09.09.1998, "Wir sind ganz hei? auf Regensburg")
Einer Konsekutivspezifikation entsprechend:
(Frankfurter Rundschau, 17.04.1999, S. 3)
Einer Konzessivspezifikation entsprechend:
(Frankfurter Rundschau, 06.03.1999, S. 7)
Einer Kontrastivspezifikation entsprechend:
(Tiroler Tageszeitung, 30.09.1996, "Ausbau wird neu ausgeschrieben")
Einer Substitutivspezifikation entsprechend:
(Die Presse, 21.03.1992; "Angst vor dem Strudel der Weltpolitik")
Einer Geltungsrestriktion entsprechend:
(die tageszeitung, 30.04.1993, S. 23)
Als Supplemente sind Attributsatze mit den Status einer Einschrankung prinzipiell zu beliebigen Kopfnomina moglich, wenn auch aus sachlicher Hinsicht sicher nicht immer sinnvoll.
Attributsatze mit dem Status einer Zusatz- oder Hintergrundinformation
Wird mit der Basisphrase ein bereits eingefuhrter Gegenstand bestimmt, kann ein hinzutretender Attributsatz keine einschrankende Wirkung entfalten und ware deshalb sinnlos, konnte er nicht auch diese Leistung erbringen: Zusatzliches in der Art einer Hintergrundinformation zu diesem Gegenstand bereitstellen. Dabei unterscheidet sich das Spektrum der in Frage kommenden Typen von Attributsatzen nicht vom demjenigen, das fur Einschrankung zur Verfugung steht. Verschieden ist jedoch, worauf sie die Attribution jeweils bezieht. Ein Attributsatz mit dem Status einer Einschrankung tritt als Attribut zum Kopfnomen der Basisphrase. Attributsatze mit dem Status einer Zusatzinformation treten als Attribute zu der gesamten Basisphrase, also insbesondere zu einer Ausdruckseinheit, die bereits eine Quantifikation einschlie?t.
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung der unterschiedlichen Strukturen:
Attributsatz mit dem Status einer Einschrankung
Attributsatz mit dem Status einer Zusatzinformation
Als bereits bestimmt sind Gegenstande zu betrachten, die in dieser oder jener Form schon zuvor eingefuhrt wurden, also u.a.:
- Eigennamen wie Herbert , Heidelberg, der Tech, die Eifel
- Bezeichnungen von Funktionen, die generell oder im gesprachsrelevanten Zeitraum nur einen Trager haben konnen, also etwa die erste Ehefrau des spateren Bundeskanzlers Schroder, der zweite Prasident der Bundesrepublik Deutschland, mein Nachbar zur Linken
- Ruckverweisendes wie der Vorgenannte, dieses Gebaude
Hier einige Beispiele von Attributsatzen mit einem Status als zusatzliche Information:
Bei Gegenstandsbestimmung mittels Eigenname
(Die Zeit, 16.01.1998, Nr. 04, S. 7)
(Die Presse, 29.04.1992, "Der hohe Preis der Einheit")
Bei Gegenstandsbestimmung mittels Funktionsbezeichnung
(Die Presse, 17.07.1998, "Berti Vogts? Top secret!")
(Berliner Zeitung, 18.05.2004, S. 14)
Bei Gegenstandsbestimmung mittels ruckverweisender Beschreibung
(Mannheimer Morgen, 15.03.2002, "Im Familienbetrieb herrscht Harmonie")
(die tageszeitung, 07.11.1987, S. 7)
(Salzburger Nachrichten, 17.05.2000, "Kleine Nichte missbraucht")
(die tageszeitung, 25.04.1996, S. 3)
(Frankfurter Rundschau, 10.01.1998, S. 1)
Anders als im Fall einer einschrankenden Attribution kann bei Attributsatzen mit dem Status einer Zusatzinformation aus semantischer Sicht nicht davon die Rede sein, dass sie auf ihre Basisphrasen als eine Art Operator angewandt werden. Sie werden vielmehr additiv damit verbunden.
Verschiedentlich findet sich in der einschlagigen Literatur der Hinweis, solche nicht-restriktiven Attributsatze seien auch daran zu erkennen, dass man Floskeln wie ubrigens, im Ubrigen oder nebenbei bemerkt in sie einfugen konne. Daran ist so viel zutreffend, dass man dies tun kann, doch besonders hilfreich ist diese Feststellung nicht. In keinem Fall eignet sie sich als Entscheidungskriterium, denn die Entscheidung, ob ein Attributsatz einschrankend oder nicht einschrankend wirken wird, ist immer schon gefallen, bevor er uberhaupt artikuliert wird.
Attributsatze mit dem Status eines Arguments
Auch Attributsatze mit dem Status eines Arguments werden nicht als eine Art Operator auf ihre Basisphrasen angewandt. Attributsatze mit diesem Status sind vielmehr Operanden (Argumente) einer Operation, bei der ihre Basisphrase die Rolle eines Operators einnimmt. Aus syntaktischer Sicht handelt es sich damit entsprechend um so genannte Komplementsatze.
Dass etwas einerseits Attribut sein und andererseits den Status eines Arguments haben soll, klingt erst einmal verwirrend und ist in der Tat nur damit zu erklaren, dass hier bei der syntaktischen und der semantischen Analyse geradezu gegenlaufige Gesichtpunkte zum Tragen kommen: Die syntaktische Analyse sieht, dass hier zu einer formal bereits vollstandigen Phrase ein Satz als Erweiterung hinzutritt. Die semantische Analyse stellt fest, dass bei Nominalphrasen, wie sie etwa in den folgenden Beispielsatzen zu finden sind, die Basisphrase dazu dient, eine Klassifikation dessen vorzunehmen, was der Attributsatz besagt, und nicht etwa umgekehrt Gegenstand einer Subklassifikation seitens des Attributssatzes ist:
(LBC, S. 17, gelesen von Heinrich Boll)
(Manfred Rommel, 2. 9. 1998 im Gesprach mit Martin Born in SWR 4: Unternehmungen)
(Erwin Schrodinger, "Was ist Materie?", Vortrag am 9. 12. 1952)
(Mannheimer Morgen, 20.12.1997, "Soldatenvideo aus Bosnien")
(Erwin Schrodinger, "Was ist Materie?", Vortrag am 9. 12. 1952)
(Frankfurter Rundschau, 02.08.1997, S. 8)
(Frankfurter Rundschau, 22.10.1997, S. 2)
(die tageszeitung, 21.12.1988, S. 4)
(die tageszeitung, 13.04.1991, S. 10)
(Die Zeit, Nr. 32, 3. 8. 2006, S.1)
Gibt man den Informationen, die hier mittels erweiterter Nominalphrase gegeben werden, die Form selbstandiger Satze, so wird deutlich, weshalb davon die Rede sein kann, die Attributsatze hatten dabei den Status eines Arguments:
Der Gedanke war, dass ich kein rechtes Verhaltnis zu Tieren hatte und die Verantwortung fur ein Tier ubernehmen musste.
Die Erkenntnis ist, dass uberhaupt alles zugleich Partikel und Wellenfeld ist.
Der Zweifel besteht, ob die rechtsextremistischen Zwischenfalle von dem neu eingesetzten Untersuchungsausschu? tatsachlich aufgeklart werden konnen.
Die Frage ist, warum sie ausstarben.
Die Behauptung lautet, ich hatte wissentlich Falschinformationen verbreitet
Die Vermutung geht dahin, die Bundesanwaltschaft habe im Fall Mayer versucht, neue Ma?stabe im Umgang mit entlassenen RAF-Haftlingen zu setzen
Die Vorstellung ist, man konne oder solle die marode Industrie zwecks Garantie der Arbeitsplatze am Laufen halten.
Als Basis fur Attributsatze mit Argumentstatus kommen uberwiegend Nominalphrasen in Frage, deren Kopfnomina von Verben abgeleitet sind, die sprachliche Handlungen, emotionale Einstellungen oder mentale Einstellungen bezeichnen. Diese Nomina erben, wenn man so will, Aspekte der Valenz jener Verben, von denen sie abgeleitet wurden. Hinzu kommen Nomina, mit denen Propositionen zu charakterisieren sind wie Tatbestand, Tatsache, Sachlage, Fall, Umstand. Eine umfangreiche, wenngleich sicher nicht vollstandige Auswahl geeigneter Kopfnomina:
- Nomina mit dass-Satz als Komplement
- Nomina mit ob-Satz als Komplement
- Als Kopfnomina fur Verbzweitsatze mit Argumentstatus kommen alle Nomina in Frage, bei denen auch ein Dass-Satz oder ein Ob-Satz moglich ware.
- Als Kopfnomina fur W-Fragesatze mit Argumentstatus kommen uberwiegend Nomina in Frage, die von Verben abgeleitet sind, bei denen Satze dieser Art als Komplemente moglich sind, also etwa Frage, Einsicht, Erkenntnis, Vermutung, Wissen.
Generell kommen als Attributsatze mit Argumentstatus genau diejenigen Satztypen in Frage, mit denen auch auf Satzebene Argumente formuliert werden konnen. Im Einzelnen sind dies:
- Dass-Satze
- Ob-Satze
- W-Fragesatze
- Verbzweitsatze
Insbesondere in Verbindung mit Frage ? und darauf aufbauenden Komposita ? als Kopfnomen finden sich auch Verberstsatze, namlich Entscheidungsfragesatze als Attributsatze:
(die tageszeitung, 13.03.1990, S. 19)
(die tageszeitung, 13.01.2001, S. 29)
(Berliner Zeitung, 02.06.2001, Lokales; SPD-Senatoren werfen Diepgen Verfalschen von Tatsachen vor, S. 21)