Zur Bedeutung von Attributsätzen
Mit der Verwendung von Sätzen als Attributen in Nominalphrasen wird es möglich, neben Eigenschaften von und Beziehungen zwischen Gegenständen auch Beschreibungen von Ereignissen, Zuständen und sonstigen Sachverhalten zur Verfeinerung von Gegenstandsentwürfen zu nutzen oder zu diesen zusätzlich "Hintergrundinformationen" zu liefern. So kann etwa der Umstand, dass sich etwas Bestimmtes ereignet hat, herangezogen werden, um genauer zu bestimmen, wovon die Rede ist:
(Tiroler Tageszeitung, 29.08.1996, Brandbekämpfung in Eisenbahntunnels)
(Berliner Zeitung, 09.01.1999, S. 22)
Auch Bestimmungen von Zeitpunkten oder Zeiträumen können mit Hilfe geeigneter Attributsätze präzisiert werden:
(Frankfurter Rundschau, 19.06.1998, S. 27)
(die tageszeitung, 09.10.1996, S. 16-17)
Zwei Beispiele von "Hintergrundinformation" in Form von Attributsätzen:
(Berliner Zeitung, 24.12.1999, S. VIII)
(die tageszeitung, 16.10.1992, S. 11)
Bestimmende Faktoren
Attributsätze — schon formal betrachtet keine einheitliche Klasse — können dabei verschieden geartete Beiträge zur Bedeutung der erweiterten Phrasen leisten. Welcher Art ihr Bedeutungsbeitrag jeweils sein kann, hängt entscheidend davon ab, in welcher semantischen Beziehung der Attributsatz zu der Nominalphrase steht, zu der er hinzutritt, und dabei insbesondere zu dem Nomen, das den Kopf dieser Phrase bildet. Dies wiederum ist abhängig von
- dem Typ des Attributsatzes
- der Beschaffenheit der Phrase, die als Basis dient
- der Kontext, in dem die Basisphrase auftritt
Zum Typ des Attributsatzes
In Frage kommen dafür prinzipiell diese Satztypen:
Relativsätze | - | Beispiele |
Dass-Sätze | - | Beispiele |
Ob-Sätze | - | Beispiele |
Adverbialsätze | - | Beispiele |
W-Fragesätze | - | Beispiele |
Verbzweitsätze | - | Beispiele |
Verberstsätze | - | Beispiele |
Bestimmte Typen von Attributsätzen können zu beliebigen Nominalphrasen hinzutreten, andere Typen sind nur in Verbindung mit Nomina bestimmter semantischer Klassen sinnvoll zu verwenden. Wieder andere können in verschiedenen semantischen Funktionen eingesetzt werden, wobei sie in der einen Funktion mit beliebigen Kopfnomina verbunden werden können, in der anderen jedoch nur mit Nomina bestimmter semantischer Klassen.
Zur Beschaffenheit der Phrase, die als Basis dient
Seitens der Basisphrase sind zwei Faktoren besonders zu beachten:
- die Bestimmtheit oder Unbestimmtheit des Gegenstands, den sie entwirft — technisch gesprochen: den sie denotiert
Entwirft bereits die Basisphrase einen bestimmten Gegenstand, wirkt sich ein Attributsatz — nicht anders als sonstige Attribute — anders auf die Bedeutung der erweiterten Phrase aus als dort, wo der Gegenstand noch unbestimmt blieb:
Hintergrundinformation
(Neue Kronen-Zeitung, 08.08.1994, S. 12)
Einschränkung
(Berliner Zeitung, 31.12.1998, S. VI)
- die Wahl des Kopfnomens
Nomina, mit denen Handlungen, Zustände oder Ereignisse zu bezeichnen sind, verhalten sich im Hinblick auf mögliche Attributionen partiell anders als solche, mit denen konkrete Gegenstände zu bezeichnen sind, wobei auch Personen, Tiere und Pflanzen als Gegenstände zu gelten haben.
Zum Kontext, in dem die Basisphrase auftritt
Ob eine Basisphrase einen eindeutig bestimmten Gegenstand entwirft oder nicht, hängt in bestimmten Fällen davon ab, in welchen Kontext sie gestellt wird.
- Tritt als Basisphrase ein Eigenname auf,
dann ist der Gegenstand damit bereits eindeutig bestimmt. Dasselbe gilt — bei korrektem
Sprachgebrauch — für Nominalphrasen, die mit dem Demonstrativ-Artikeln dies- oder mit einem Possessiv-Artikel eingeleitet werden, denn dabei
wird auf bereits Bestimmtes Bezug genommen, bzw. bereits Bestimmtes — der Besitzer —
genutzt, um sonst Unbestimmtes eindeutig zu machen:
Sie beschlossen einstimmig, die Gesamtsumme von 300 Millionen in zwei Tranchen auszuzahlen und nur den EIB-Kredit schon Ende August freizugeben. Die zweite Tranche, ein Zuschuss von 75 Millionen Euro an die jugoslawische Zentralbank, soll dagegen erst im November fließen. Dieses Geld, das die Notenbank dann der serbischen Regierung ausleihen könnte, damit diese die allerdringendsten Ausgaben bestreitet, kommt zu spät.
(Berliner Zeitung, 23.07.2001, S. 4)
Seit Jahr und Tag bemühten sich die Klingenbacher Verantwortlichen vergeblich, ihren "verlorenen Sohn" Sascha Kalss aus Eisenstadt heimzulotsen, die neuen Übertrittsregelungen im Amateurfußball machen es möglich: Kalss unterschrieb für seinen Stammklub, dem er, da er älter als 24 Jahre ist, keinen Groschen Ablöse kostet . . .
(Neue Kronen-Zeitung, 01.07.1997, Erster Transfer zum Nulltarif: Klingenbach holt "Vertragsamateur") - Jede weitere Information, die in Form eines Attributsatzes zu solchen Gegenständen gegeben wird, kann dann nur den Charakter eines Zusatzes haben, der — sofern er zutreffend ist — unser Wissen über diese Gegenstände erweitert.
- Nominalphrasen, die mit einem indefiniten (unbestimmten) Artikel eingeleitet werden, bestimmen Gegenstände nicht eindeutig und daran ändert sich auch nichts, wenn die Phrasen mittels Attributsätzen erweitert werden. Jede Information, die in Form eines Attributsatzes zu einer solchen Phrase hinzugefügt wird, wirkt jedoch restriktiv, denn sie führt unausweichlich zu einer Einschränkung des Bereichs der Gegenstände, auf die zutreffen kann, was mit der Phrase ausgeführt wird.
- Bei Nominalphrasen, die mit definitem (bestimmten) Artikel oder dem Demonstrativ-Artikel derselb- eingeleitet werden, ist zu berücksichtigen, ob der Gegenstand bereits eingeführt wurde oder erst mit der gegebenen Nominalphrase eingeführt wird. Wurde er bereits eingeführt, ist er insofern als bestimmt zu betrachten, als er eben dieser eingeführte Gegenstand ist. Weitere Information zu diesem Gegenstand wirkt deshalb nur als Erweiterung und nicht einschränkend. Wurden hingegen zunächst mehrere gleich geartete Gegenstände eingeführt, von denen in der Folge einer in Form einer Nominalphrase aufgegriffen werden soll, die mit einem definiten Artikel eingeleitet wird, dann dient ein hinzugefügter Attributsatz dazu, eine Einschränkung vorzunehmen, die hinreichen sollte, um den Gegenstand eindeutig zu bestimmen.
Wissen, wovon die Rede ist, heißt nicht unbedingt, in der Lage sein, den Gegenstand in der Welt — zumindest prinzipiell — identifizieren zu können. Das lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen:
Semantische Beziehungen zwischen Basisphrase und Attributsatz
Attributsätze können grundsätzlich in einer dieser semantischen Beziehungen zu der Phrase stehen, der sie hinzugefügt werden:
- Sie können den Status einer Einschränkung (Restriktion) haben.
- Sie können den Status einer Hintergrundinformation (Apposition) zu dem mit der Basisphrase bestimmten Gegenstand haben.
- Sie können den Status eines Arguments haben, auf das zwecks Klassifikation angewandt wird, was die Basisphrase zum Ausdruck bringt.
Attributsätze mit dem Status einer Einschränkung
Attributsätze können den Status einer Einschränkung oder Restriktion haben, die auf Gegenstandsentwürfe angewandt wird, wie sie mit dem Kopfnomen und eventuell bereits damit verrechneten anderen Attributen vorgenommen wurden. Syntaktisch gesehen handelt es sich dabei um Supplemente zum Kopf der Phrase und nicht etwa zu der Phrase insgesamt. Semantisch gesehen, bewirken Attributsätze mit diesem Status eine Reduktion der Extension (Ausdehnung oder Menge) dessen, was mit der Phrase zutreffend charakterisiert werden kann. Diese Art der semantischen Beziehung liegt etwa bei den markierten Phrasen in folgenden, formal ganz verschiedenartigen Sätzen vor:
(Stefan Siller, in: SWR1, Leute, April 2006)
(Ralf Caspary, in: SWR2, Wissen. Das Ich und sein Gehirn, 20. 7. 2006)
(www.pcwelt.de/forum/praxis/157929-wohnen-wie-bill-gates.html - gefunden am 1. 9. 2006)
(die tageszeitung, 13.06.1987, S. 1-2)
(Züricher Tagesanzeiger, 27.11.1996, S. 5)
(Prof. Dr. Hanns Ruder, in: SWR1 Leute, Juli 2006)
(Berliner Morgenpost, 02.05.99, S. 34)
(Die Presse, 28.10.1995, Kurz kritisiert...)
(die tageszeitung, 31.03.1992, S. 19)
Ein Blick auf die Beispiele zeigt, dass als Attributsätze mit dem Status einer Einschränkung Relativsätze, Adverbialsätze, Verbzweitsätze und Dass-Sätze in Frage kommen. Tatsächlich können auch nur Sätze dieser Art mit dieser semantischen Funktion in Nominalphrasen auftreten.
Eine detaillierte Betrachtung inhaltlicher Aspekte möglicher Attributionen zeigt, dass für Attributsätze mit dem Status einer Einschränkung nahezu das gesamte Spektrum dessen in Frage kommt, was auf der Ebene des Diktums an Prädikatsspezifikationen, Propositionsspezifikationen, Geltungsspezifikationen und Geltungsrestriktionen als Supplementsatz zu formulieren ist. Ausgenommen ist lediglich die Negation, die auch dort nicht als Supplementsatz zu realisieren ist.
Einer Prädikatsspezifikation entsprechend:
(die tageszeitung, 29.06.1990, S. 21)
Einer Propositionsspezifikation entsprechend:
(die tageszeitung, 05.10.1988, S. 14)
(St. Galler Tagblatt, 25.07.2000, "Ein Haus erzählt Dorfgeschichte")
Einer Kausalspezifikation entsprechend:
(Frankfurter Allgemeine, 1995)
Einer Finalspezifikation entsprechend:
(Vorarlberger Nachrichten, 20.02.1999, "Wartet 2000 das digitale Desaster?")
Einer Durativspezifikation entsprechend:
(die tageszeitung, 06.02.2003, S. 22)
(Kleine Zeitung, 16.10.1996, "Gute Besserung!")
Einer Frequenzspezifikation entsprechend:
(Mannheimer Morgen, 09.09.1998, "Wir sind ganz heiß auf Regensburg")
Einer Konsekutivspezifikation entsprechend:
(Frankfurter Rundschau, 17.04.1999, S. 3)
Einer Konzessivspezifikation entsprechend:
(Frankfurter Rundschau, 06.03.1999, S. 7)
Einer Kontrastivspezifikation entsprechend:
(Tiroler Tageszeitung, 30.09.1996, "Ausbau wird neu ausgeschrieben")
Einer Substitutivspezifikation entsprechend:
(Die Presse, 21.03.1992; "Angst vor dem Strudel der Weltpolitik")
Einer Geltungsrestriktion entsprechend:
(die tageszeitung, 30.04.1993, S. 23)
Als Supplemente sind Attributsätze mit den Status einer Einschränkung prinzipiell zu beliebigen Kopfnomina möglich, wenn auch aus sachlicher Hinsicht sicher nicht immer sinnvoll.
Attributsätze mit dem Status einer Zusatz- oder Hintergrundinformation
Wird mit der Basisphrase ein bereits eingeführter Gegenstand bestimmt, kann ein hinzutretender Attributsatz keine einschränkende Wirkung entfalten und wäre deshalb sinnlos, könnte er nicht auch diese Leistung erbringen: Zusätzliches in der Art einer Hintergrundinformation zu diesem Gegenstand bereitstellen. Dabei unterscheidet sich das Spektrum der in Frage kommenden Typen von Attributsätzen nicht vom demjenigen, das für Einschränkung zur Verfügung steht. Verschieden ist jedoch, worauf sie die Attribution jeweils bezieht. Ein Attributsatz mit dem Status einer Einschränkung tritt als Attribut zum Kopfnomen der Basisphrase. Attributsätze mit dem Status einer Zusatzinformation treten als Attribute zu der gesamten Basisphrase, also insbesondere zu einer Ausdruckseinheit, die bereits eine Quantifikation einschließt.
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung der unterschiedlichen Strukturen:
Attributsatz mit dem Status einer Einschränkung
Attributsatz mit dem Status einer Zusatzinformation
Als bereits bestimmt sind Gegenstände zu betrachten, die in dieser oder jener Form schon zuvor eingeführt wurden, also u.a.:
- Eigennamen wie Herbert , Heidelberg, der Tech, die Eifel
- Bezeichnungen von Funktionen, die generell oder im gesprächsrelevanten Zeitraum nur einen Träger haben können, also etwa die erste Ehefrau des späteren Bundeskanzlers Schröder, der zweite Präsident der Bundesrepublik Deutschland, mein Nachbar zur Linken
- Rückverweisendes wie der Vorgenannte, dieses Gebäude
Hier einige Beispiele von Attributsätzen mit einem Status als zusätzliche Information:
Bei Gegenstandsbestimmung mittels Eigenname
(Die Zeit, 16.01.1998, Nr. 04, S. 7)
(Die Presse, 29.04.1992, "Der hohe Preis der Einheit")
Bei Gegenstandsbestimmung mittels Funktionsbezeichnung
(Die Presse, 17.07.1998, "Berti Vogts? Top secret!")
(Berliner Zeitung, 18.05.2004, S. 14)
Bei Gegenstandsbestimmung mittels rückverweisender Beschreibung
(Mannheimer Morgen, 15.03.2002, "Im Familienbetrieb herrscht Harmonie")
(die tageszeitung, 07.11.1987, S. 7)
(Salzburger Nachrichten, 17.05.2000, "Kleine Nichte missbraucht")
(die tageszeitung, 25.04.1996, S. 3)
(Frankfurter Rundschau, 10.01.1998, S. 1)
Anders als im Fall einer einschränkenden Attribution kann bei Attributsätzen mit dem Status einer Zusatzinformation aus semantischer Sicht nicht davon die Rede sein, dass sie auf ihre Basisphrasen als eine Art Operator angewandt werden. Sie werden vielmehr additiv damit verbunden.
Verschiedentlich findet sich in der einschlägigen Literatur der Hinweis, solche nicht-restriktiven Attributsätze seien auch daran zu erkennen, dass man Floskeln wie übrigens, im Übrigen oder nebenbei bemerkt in sie einfügen könne. Daran ist so viel zutreffend, dass man dies tun kann, doch besonders hilfreich ist diese Feststellung nicht. In keinem Fall eignet sie sich als Entscheidungskriterium, denn die Entscheidung, ob ein Attributsatz einschränkend oder nicht einschränkend wirken wird, ist immer schon gefallen, bevor er überhaupt artikuliert wird.
Attributsätze mit dem Status eines Arguments
Auch Attributsätze mit dem Status eines Arguments werden nicht als eine Art Operator auf ihre Basisphrasen angewandt. Attributsätze mit diesem Status sind vielmehr Operanden (Argumente) einer Operation, bei der ihre Basisphrase die Rolle eines Operators einnimmt. Aus syntaktischer Sicht handelt es sich damit entsprechend um so genannte Komplementsätze.
Dass etwas einerseits Attribut sein und andererseits den Status eines Arguments haben soll, klingt erst einmal verwirrend und ist in der Tat nur damit zu erklären, dass hier bei der syntaktischen und der semantischen Analyse geradezu gegenläufige Gesichtpunkte zum Tragen kommen: Die syntaktische Analyse sieht, dass hier zu einer formal bereits vollständigen Phrase ein Satz als Erweiterung hinzutritt. Die semantische Analyse stellt fest, dass bei Nominalphrasen, wie sie etwa in den folgenden Beispielsätzen zu finden sind, die Basisphrase dazu dient, eine Klassifikation dessen vorzunehmen, was der Attributsatz besagt, und nicht etwa umgekehrt Gegenstand einer Subklassifikation seitens des Attributssatzes ist:
(LBC, S. 17, gelesen von Heinrich Böll)
(Manfred Rommel, 2. 9. 1998 im Gespräch mit Martin Born in SWR 4: Unternehmungen)
(Erwin Schrödinger, "Was ist Materie?", Vortrag am 9. 12. 1952)
(Mannheimer Morgen, 20.12.1997, "Soldatenvideo aus Bosnien")
(Erwin Schrödinger, "Was ist Materie?", Vortrag am 9. 12. 1952)
(Frankfurter Rundschau, 02.08.1997, S. 8)
(Frankfurter Rundschau, 22.10.1997, S. 2)
(die tageszeitung, 21.12.1988, S. 4)
(die tageszeitung, 13.04.1991, S. 10)
(Die Zeit, Nr. 32, 3. 8. 2006, S.1)
Gibt man den Informationen, die hier mittels erweiterter Nominalphrase gegeben werden, die Form selbständiger Sätze, so wird deutlich, weshalb davon die Rede sein kann, die Attributsätze hätten dabei den Status eines Arguments:
Der Gedanke war, dass ich kein rechtes Verhältnis zu Tieren hätte und die Verantwortung für ein Tier übernehmen müsste.
Die Erkenntnis ist, dass überhaupt alles zugleich Partikel und Wellenfeld ist.
Der Zweifel besteht, ob die rechtsextremistischen Zwischenfälle von dem neu eingesetzten Untersuchungsausschuß tatsächlich aufgeklärt werden können.
Die Frage ist, warum sie ausstarben.
Die Behauptung lautet, ich hätte wissentlich Falschinformationen verbreitet
Die Vermutung geht dahin, die Bundesanwaltschaft habe im Fall Mayer versucht, neue Maßstäbe im Umgang mit entlassenen RAF-Häftlingen zu setzen
Die Vorstellung ist, man könne oder solle die marode Industrie zwecks Garantie der Arbeitsplätze am Laufen halten.
Als Basis für Attributsätze mit Argumentstatus kommen überwiegend Nominalphrasen in Frage, deren Kopfnomina von Verben abgeleitet sind, die sprachliche Handlungen, emotionale Einstellungen oder mentale Einstellungen bezeichnen. Diese Nomina erben, wenn man so will, Aspekte der Valenz jener Verben, von denen sie abgeleitet wurden. Hinzu kommen Nomina, mit denen Propositionen zu charakterisieren sind wie Tatbestand, Tatsache, Sachlage, Fall, Umstand. Eine umfangreiche, wenngleich sicher nicht vollständige Auswahl geeigneter Kopfnomina:
- Nomina mit dass-Satz als Komplement
- Nomina mit ob-Satz als Komplement
- Als Kopfnomina für Verbzweitsätze mit Argumentstatus kommen alle Nomina in Frage, bei denen auch ein Dass-Satz oder ein Ob-Satz möglich wäre.
- Als Kopfnomina für W-Fragesätze mit Argumentstatus kommen überwiegend Nomina in Frage, die von Verben abgeleitet sind, bei denen Sätze dieser Art als Komplemente möglich sind, also etwa Frage, Einsicht, Erkenntnis, Vermutung, Wissen.
Generell kommen als Attributsätze mit Argumentstatus genau diejenigen Satztypen in Frage, mit denen auch auf Satzebene Argumente formuliert werden können. Im Einzelnen sind dies:
- Dass-Sätze
- Ob-Sätze
- W-Fragesätze
- Verbzweitsätze
Insbesondere in Verbindung mit Frage — und darauf aufbauenden Komposita — als Kopfnomen finden sich auch Verberstsätze, nämlich Entscheidungsfragesätze als Attributsätze:
(die tageszeitung, 13.03.1990, S. 19)
(die tageszeitung, 13.01.2001, S. 29)
(Berliner Zeitung, 02.06.2001, Lokales; SPD-Senatoren werfen Diepgen Verfälschen von Tatsachen vor, S. 21)